Rechtsprechung
VG Gera, 27.07.2023 - 3 K 1382/21 Ge |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Thüringen
Anpassung des Referenzwertes als Grundlage von Ausgleichsleistungen, die Krankenhäusern aufgrund von Sonderbelastungen durch die Corona-Pandemie gewährt wurden
Corona: Rechtsprechungsübersichten
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- VG Hannover, 08.03.2023 - 15 A 5111/20
Ausgleichsanspruch; Freihaltepauschale; Referenzwert; Krankenhausfinanzierung
Auszug aus VG Gera, 27.07.2023 - 3 K 1382/21
Der Zahlungsanspruch des Krankenhauses erfolgt unmittelbar aus dem Gesetz, eine weitere Festsetzung durch einen vorgelagerten Verwaltungsakt erfolgt nicht (vgl. VG Hannover, Urteil vom 8. März 2023 - 15 A 5111/20 - juris Rn. 18 ff.;… Bockholdt in Schlegel/Meßling/Bockholdt, COVID-19, 2. Aufl. 2022, § 9 Rn. 36).Die in der Vereinbarung vom 2. April 2020 enthaltene Empfehlung der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2, eine Anpassung des Referenzwertes vorzunehmen, erfolgt damit außerhalb des gesetzlich erteilten Auftrages (VG Hannover, Urteil vom 8. März 2023 - 15 A 5111/20 - juris Rn. 29).
- BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05
A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von …
Auszug aus VG Gera, 27.07.2023 - 3 K 1382/21
Wie bei Stichtagsregelungen sind auch hier die mit derartigen zeitlichen Anknüpfungen verbundenen Ungleichheiten hinzunehmen, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 11.05.2006 - 5 C 10/05 - juris m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LA 51/23
Ausgleichszahlung; Corona-Pandemie; Krankenhaus; Referenzwert
Eine abweichende Bestimmung des Referenzwertes durch das Abstellen auf einen anderen Vergleichszeitraum wird in § 21 Abs. 2 KHG nicht eröffnet (vgl. mittlerweile auch VG Gera, Urt. v. 27.7.2023 - 3 K 1382/21 -, juris Rn. 35).Ein abweichender Referenzwert ist jedoch keine Regelung des Nachweisverfahrens (vgl. auch VG Gera, Urt. v. 27.7.2023 - 3 K 1382/21 -, juris Rn. 36).
Die für ein solches Vorgehen erforderliche planwidrige Regelungslücke liegt - wie bereits vom Verwaltungsgericht zutreffend angenommen - nicht vor (vgl. auch VG Gera, Urt. v. 27.7.2023 - 3 K 1382/21 -, juris Rn. 38).
Abweichende Regelungen in zahlreichen Einzelfällen bzw. in bestimmten Fallgruppen hätten einen schnellen Geldfluss nicht sichergestellt (vgl. auch VG Gera, Urt. v. 27.7.2023 - 3 K 1382/21 -, juris Rn. 37).
Eine trennscharfe Einzelfallprüfung sollte deshalb nicht erfolgen (vgl. auch VG Gera, Urt. v. 27.7.2023 - 3 K 1382/21 -, juris Rn. 45).